{"id":2135,"date":"2021-04-16T11:30:52","date_gmt":"2021-04-16T09:30:52","guid":{"rendered":"https:\/\/www.b2shop.at\/?page_id=2135"},"modified":"2021-04-16T11:58:21","modified_gmt":"2021-04-16T09:58:21","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.b2shop.at\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"

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AGBs<\/h1>\n

[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section][et_pb_section fb_built=”1″ admin_label=”Juice Categories Section” _builder_version=”4.9.4″ background_enable_color=”off” custom_padding=”100px|0px|100px|0px|true|false”][et_pb_row _builder_version=”4.9.4″ _module_preset=”default”][et_pb_column type=”4_4″ _builder_version=”4.9.4″ _module_preset=”default”][et_pb_text _builder_version=”4.9.4″ _module_preset=”default” text_font_size=”18px” text_line_height=”1.8em” hover_enabled=”0″ sticky_enabled=”0″]<\/p>\n

1. Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen\u00a0der b2 Werbeagentur
<\/strong><\/span>Brandstetter und Geirhofer OG, W\u00fcrzenberg 6, 4362 Bad Kreuzen, Tel. 07266 6481<\/span><\/p>\n

<\/span><\/p>\n

<\/span><\/p>\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n
1.<\/strong><\/td>\nGeltung, Vertragsabschluss<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n
1.1<\/td>\nDie b2 Werbeagentur erbringt ihre Leistungen ausschlie\u00dflich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB). Diese gelten f\u00fcr alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdr\u00fccklich auf sie Bezug genommen wird.<\/td>\n<\/tr>\n
1.2<\/td>\nMa\u00dfgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses g\u00fcltige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige erg\u00e4nzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich best\u00e4tigt werden.<\/td>\n<\/tr>\n
1.3<\/td>\nAllf\u00e4llige Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdr\u00fccklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Agentur ausdr\u00fccklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.<\/td>\n<\/tr>\n
1.4<\/td>\n\u00c4nderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den ge\u00e4nderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verst\u00e4ndigung ausdr\u00fccklich hingewiesen.<\/td>\n<\/tr>\n
1.5<\/td>\nSollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen unwirksam sein, so ber\u00fchrt dies die Verbindlichkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Vertr\u00e4ge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am n\u00e4chsten kommt, zu ersetzen.<\/td>\n<\/tr>\n
1.6<\/td>\nDie Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.<\/td>\n<\/tr>\n
<\/td>\n<\/tr>\n
2.<\/strong><\/td>\nSocial Media Kan\u00e4le<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n
<\/td>\nDie Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdr\u00fccklich darauf hin, dass die Anbieter von \u201eSocial-Media-Kan\u00e4len\u201c (z.B. facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Agentur nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die M\u00f6glichkeit einer Gegendarstellung einger\u00e4umt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des urspr\u00fcnglichen, rechtm\u00e4\u00dfigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Agentur arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch einem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdr\u00fccklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allf\u00e4lligen Vertragsverh\u00e4ltnisses (mit-)bestimmen. Die Agentur beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuf\u00fchren und die Richtlinien von \u201eSocial Media Kan\u00e4len\u201c einzuhalten. Aufgrund der derzeit g\u00fcltigen Nutzungsbedingungen und der einfachen M\u00f6glichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die Agentur aber nicht daf\u00fcr einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.<\/td>\n<\/tr>\n
<\/td>\n<\/tr>\n
3.<\/strong><\/td>\nKonzept- und Ideenschutz<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n
<\/td>\nHat der potentielle Kunde die Agentur vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:<\/td>\n<\/tr>\n
3.1<\/td>\nBereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Agentur treten der potentielle Kunde und die Agentur in ein Vertragsverh\u00e4ltnis (\u201ePitching-Vertrag\u201c). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.<\/td>\n<\/tr>\n
3.2<\/td>\nDer potentielle Kunde anerkennt, dass die Agentur bereits mit der Konzept-erarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten \u00fcbernommen hat.<\/td>\n<\/tr>\n
3.3<\/td>\nDas Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkh\u00f6he erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Agentur ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.<\/td>\n<\/tr>\n
3.4<\/td>\nDas Konzept enth\u00e4lt dar\u00fcber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkh\u00f6he erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genie\u00dfen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und k\u00f6nnen als z\u00fcndender Funke alles sp\u00e4ter Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes gesch\u00fctzt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Pr\u00e4gung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagw\u00f6rter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkh\u00f6he er-reichen.<\/td>\n<\/tr>\n
3.5<\/td>\nDer potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Agentur im Rahmen des Konzeptes pr\u00e4sentierten kreativen Werbeideen au\u00dferhalb des Korrektivs eines sp\u00e4ter abzuschlie\u00dfenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.<\/td>\n<\/tr>\n
3.6<\/td>\nSofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Agentur Ideen pr\u00e4sentiert wurden, auf die er bereits vor der Pr\u00e4sentation gekommen ist, so hat er dies der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der Pr\u00e4sentation per E-Mail unter Anf\u00fchrung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.<\/td>\n<\/tr>\n
3.7<\/td>\nIm gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Agentur dem potentiellen Kunden eine f\u00fcr ihn neue Idee pr\u00e4sentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Agentur dabei verdienstlich wurde.<\/td>\n<\/tr>\n
3.8<\/td>\nDer potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entsch\u00e4digung zuz\u00fcglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollst\u00e4ndigem Eingang der Zahlung der Entsch\u00e4digung bei der Agentur ein.<\/td>\n<\/tr>\n
<\/td>\n<\/tr>\n
4.<\/strong><\/td>\nLeistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n
4.1<\/td>\nDer Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allf\u00e4lligen Auftragsbest\u00e4tigung durch die Agentur, sowie dem allf\u00e4lligen Briefingprotokoll (\u201eAngebotsunterlagen\u201c). Nachtr\u00e4gliche \u00c4nderungen des Leistungsinhaltes bed\u00fcrfen der schriftlichen Best\u00e4tigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erf\u00fcllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.<\/td>\n<\/tr>\n
4.2<\/td>\nAlle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentw\u00fcrfe, Skizzen, Rein-zeichnungen, B\u00fcrstenabz\u00fcge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu \u00fcberpr\u00fcfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.<\/td>\n<\/tr>\n
4.3<\/td>\nDer Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollst\u00e4ndig alle Informationen und Unterlagen zug\u00e4nglich machen, die f\u00fcr die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umst\u00e4nden informieren, die f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst w\u00e4hrend der Durchf\u00fchrung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde tr\u00e4gt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollst\u00e4ndigen oder nachtr\u00e4glich ge\u00e4nderten Angaben von der Agentur wiederholt werden m\u00fcssen oder verz\u00f6gert werden.<\/td>\n<\/tr>\n
4.4<\/td>\nDer Kunde ist weiters verpflichtet, die f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Auftrages zur Verf\u00fcgung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allf\u00e4llige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu pr\u00fcfen (Rechteclearing) und garantiert das die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher f\u00fcr den angestrebten Zweck eingesetzt werden k\u00f6nnen. Die Agentur haftet im Falle blo\u00df leichter Fahrl\u00e4ssigkeit oder nach Erf\u00fcllung ihrer Warnpflicht \u2013 jedenfalls im Innenverh\u00e4ltnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verf\u00fcgung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so h\u00e4lt der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr s\u00e4mtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allf\u00e4lligen Anspr\u00fcchen Dritter zu unterst\u00fctzen. Der Kunde stellt der Agentur hierf\u00fcr unaufgefordert s\u00e4mtliche Unterlagen zur Verf\u00fcgung.<\/td>\n<\/tr>\n
<\/td>\n<\/tr>\n
5.<\/strong><\/td>\nFremdleistungen \/ Beauftragung Dritter<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n
5.1<\/td>\nDie Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuf\u00fchren, sich bei der Erbringung von vertragsgegenst\u00e4ndlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erf\u00fcllungsgehilfen zu bedienen und\/oder derartige Leistungen zu substituieren (\u201eFremdleistung\u201c).<\/td>\n<\/tr>\n
5.2<\/td>\nDie Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgf\u00e4ltig ausw\u00e4hlen und darauf achten, dass dieser \u00fcber die erforderliche fachliche Qualifikation verf\u00fcgt.<\/td>\n<\/tr>\n
5.3<\/td>\nSoweit die Agentur notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erf\u00fcllungsgehilfen der Agentur.<\/td>\n<\/tr>\n
5.4<\/td>\nIn Verpflichtungen gegen\u00fcber Dritten, die \u00fcber die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdr\u00fccklich auch im Falle einer K\u00fcndigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.<\/td>\n<\/tr>\n
<\/td>\n<\/tr>\n
6.<\/strong><\/td>\nTermine<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n
6.1<\/td>\nAngegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich vereinbart, nur als ann\u00e4hernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu best\u00e4tigen.<\/td>\n<\/tr>\n
6.2<\/td>\nVerz\u00f6gert sich die Lieferung\/Leistung der Agentur aus Gr\u00fcnden, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse h\u00f6herer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen f\u00fcr die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verl\u00e4ngern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verz\u00f6gerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/td>\n<\/tr>\n
6.3<\/td>\nBefindet sich die Agentur in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zur\u00fccktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzanspr\u00fcche des Kunden wegen Nichterf\u00fcllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit.<\/td>\n<\/tr>\n
<\/td>\n<\/tr>\n
7.<\/strong><\/td>\nVorzeitige Aufl\u00f6sung<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n
7.1<\/td>\nDie Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gr\u00fcnden mit sofortiger Wirkung aufzul\u00f6sen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn<\/td>\n<\/tr>\n
a)<\/td>\ndie Ausf\u00fchrung der Leistung aus Gr\u00fcnden, die der Kunde zu vertreten hat, unm\u00f6glich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verz\u00f6gert wird;<\/td>\n<\/tr>\n
b)<\/td>\nder Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines f\u00e4llig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verst\u00f6\u00dft.<\/td>\n<\/tr>\n
c)<\/td>\nberechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonit\u00e4t des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet;<\/td>\n<\/tr>\n
7.2<\/td>\nDer Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gr\u00fcnden ohne Nachfristsetzung aufzul\u00f6sen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsversto\u00dfes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verst\u00f6\u00dft.<\/td>\n<\/tr>\n
<\/td>\n<\/tr>\n
8.<\/strong><\/td>\nHonorar<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n
8.1<\/td>\nWenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur f\u00fcr jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorsch\u00fcsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem (j\u00e4hrlichen) Budget von \u20ac 1000, oder solchen, die sich \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum erstrecken ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.<\/td>\n<\/tr>\n
8.2<\/td>\nDas Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuz\u00fcglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher H\u00f6he. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Agentur f\u00fcr die erbrachten Leistungen und die \u00dcberlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der markt\u00fcblichen H\u00f6he.<\/td>\n<\/tr>\n
8.3<\/td>\nAlle Leistungen der Agentur, die nicht ausdr\u00fccklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.<\/td>\n<\/tr>\n
8.4<\/td>\nKostenvoranschl\u00e4ge der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tat-s\u00e4chlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % \u00fcbersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die h\u00f6heren Kosten hinweisen. Die Kosten\u00fcberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kosteng\u00fcnstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kosten\u00fcberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verst\u00e4ndigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlags\u00fcberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.<\/td>\n<\/tr>\n
8.5<\/td>\nF\u00fcr alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausf\u00fchrung gebracht werden, geb\u00fchrt der Agentur das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des \u00a7 1168 ABGB wird ausgeschlossen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgef\u00fchrte Konzepte, Entw\u00fcrfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverz\u00fcglich der Agentur zur\u00fcckzustellen.<\/td>\n<\/tr>\n
<\/td>\n<\/tr>\n
9.<\/strong><\/td>\nZahlung, Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n
9.1<\/td>\nDas Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung f\u00e4llig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch f\u00fcr die Weiterverrechnung s\u00e4mtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Agentur gelieferte Ware bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung des Entgelts einschlie\u00dflich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur.<\/td>\n<\/tr>\n
9.2<\/td>\nBei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der f\u00fcr Unternehmergesch\u00e4fte geltenden H\u00f6he. Weiters verpflichtet sich der Kunde f\u00fcr den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in markt\u00fcblicher H\u00f6he von derzeit zumindest \u20ac 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unber\u00fchrt.<\/td>\n<\/tr>\n
9.3<\/td>\nIm Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur s\u00e4mtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Vertr\u00e4ge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort f\u00e4llig stellen.<\/td>\n<\/tr>\n
9.4<\/td>\nWeiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zur\u00fcckbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unber\u00fchrt.<\/td>\n<\/tr>\n
9.5<\/td>\nWurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so beh\u00e4lt sich die Agentur f\u00fcr den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbetr\u00e4gen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).<\/td>\n<\/tr>\n
9.6<\/td>\nDer Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, au\u00dfer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.<\/td>\n<\/tr>\n
<\/td>\n<\/tr>\n
10.<\/strong><\/td>\nEigentumsrecht und Urheberrecht<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n
10.1<\/td>\nAlle Leistungen der Agentur, einschlie\u00dflich jener aus Pr\u00e4sentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentw\u00fcrfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkst\u00fccke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und k\u00f6nnen von der Agentur jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverh\u00e4ltnisses – zur\u00fcckverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung f\u00fcr den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agentur jedoch ausschlie\u00dflich in \u00d6sterreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollst\u00e4ndige Bezahlung der von der Agentur daf\u00fcr in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverh\u00e4ltnis.<\/td>\n<\/tr>\n
10.2<\/td>\n\u00c4nderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch f\u00fcr diesen t\u00e4tige Dritte, sind nur mit ausdr\u00fccklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich gesch\u00fctzt sind – des Urhebers zul\u00e4ssig.<\/td>\n<\/tr>\n
10.3<\/td>\nF\u00fcr die Nutzung von Leistungen der Agentur, die \u00fcber den urspr\u00fcnglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabh\u00e4ngig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich gesch\u00fctzt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Daf\u00fcr steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Verg\u00fctung zu.<\/td>\n<\/tr>\n
10.4<\/td>\nF\u00fcr die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, f\u00fcr die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabh\u00e4ngig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich gesch\u00fctzt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig.<\/td>\n<\/tr>\n
10.5<\/td>\nF\u00fcr Nutzungen gem\u00e4\u00df Abs 4. steht der Agentur im 1. Jahr nach Vertragsende ein An-spruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Agenturverg\u00fctung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die H\u00e4lfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Verg\u00fctung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturverg\u00fctung mehr zu zahlen.<\/td>\n<\/tr>\n
10.6<\/td>\nDer Kunde haftet der Agentur f\u00fcr jede widerrechtliche Nutzung in doppelter H\u00f6he des f\u00fcr diese Nutzung angemessenen Honorars.<\/td>\n<\/tr>\n
<\/td>\n<\/tr>\n
11.<\/strong><\/td>\nKennzeichnung<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n
11.1<\/td>\nDie Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbema\u00dfnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden daf\u00fcr ein Entgeltanspruch zusteht.<\/td>\n<\/tr>\n
11.2<\/td>\nDie Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit m\u00f6glichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbetr\u00e4gern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Gesch\u00e4ftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).<\/td>\n<\/tr>\n
<\/td>\n<\/tr>\n
12.<\/strong><\/td>\nGew\u00e4hrleistung<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n
12.1<\/td>\nDer Kunde hat allf\u00e4llige M\u00e4ngel unverz\u00fcglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung\/Leistung durch die Agentur, verdeckte M\u00e4ngel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gew\u00e4hrleistungs- und Schadenersatzanspr\u00fcchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von M\u00e4ngeln ausgeschlossen.<\/td>\n<\/tr>\n
12.2<\/td>\nIm Fall berechtigter und rechtzeitiger M\u00e4ngelr\u00fcge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung\/Leistung durch die Agentur zu. Die Agentur wird die M\u00e4ngel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und M\u00e4ngelbehebung erforderlichen Ma\u00dfnahmen erm\u00f6glicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unm\u00f6glich oder f\u00fcr die Agentur mit einem unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die \u00dcbermittlung der mangelhaften (k\u00f6rperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuf\u00fchren.<\/td>\n<\/tr>\n
12.3<\/td>\nEs obliegt auch dem Auftraggeber, die \u00dcberpr\u00fcfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zul\u00e4ssigkeit durchzuf\u00fchren. Die Agentur ist nur zu einer Grobpr\u00fcfung der rechtlichen Zul\u00e4ssigkeit verpflichtet. Die Agentur haftet im Falle leichter Fahrl\u00e4ssigkeit oder nach Erf\u00fcllung einer allf\u00e4lligen Warnpflicht gegen\u00fcber dem Kunden nicht f\u00fcr die rechtliche Zul\u00e4ssigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.<\/td>\n<\/tr>\n
12.4<\/td>\nDie Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt sechs Monate ab Lieferung\/Leistung. Das Recht zum Regress gegen\u00fcber der Agentur gem\u00e4\u00df \u00a7 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung\/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bem\u00e4ngelungen zur\u00fcckzuhalten. Die Vermutungsregelung des \u00a7 924 ABGB wird ausgeschlossen.<\/td>\n<\/tr>\n
<\/td>\n<\/tr>\n
13.<\/strong><\/td>\nHaftung und Produkthaftung<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n
13.1<\/td>\nIn F\u00e4llen leichter Fahrl\u00e4ssigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen (\u201eLeute\u201c) f\u00fcr Sach- oder Verm\u00f6genssch\u00e4den des Kunden ausgeschlossen, gleichg\u00fcltig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Sch\u00e4den, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgesch\u00e4den, Sch\u00e4den wegen Verzugs, Unm\u00f6glichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollst\u00e4ndiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrl\u00e4ssigkeit hat der Gesch\u00e4digte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch f\u00fcr die pers\u00f6nliche Haftung ihrer \u201eLeute\u201c.<\/td>\n<\/tr>\n
13.2<\/td>\nJegliche Haftung der Agentur f\u00fcr Anspr\u00fcche, die auf Grund der von der Agentur er-brachten Leistung (z.B. Werbema\u00dfnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdr\u00fccklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche f\u00fcr sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrl\u00e4ssigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht f\u00fcr Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsver\u00f6ffentlichungen sowie f\u00fcr allf\u00e4llige Schadenersatzforderungen oder sonstige Anspr\u00fcche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbez\u00fcglich schad- und klaglos zu halten.<\/td>\n<\/tr>\n
13.3<\/td>\nSchadensersatzanspr\u00fcche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzanspr\u00fcche sind der H\u00f6he nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.<\/td>\n<\/tr>\n
<\/td>\n<\/tr>\n
14.<\/strong><\/td>\nDatenschutz (optische Hervorhebung entsprechend der Judikatur)<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n
<\/td>\nDer Kunde stimmt zu, dass seine pers\u00f6nlichen Daten, n\u00e4mlich Name\/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Gesch\u00e4ftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserf\u00fcllung und Betreuung des Kunden sowie f\u00fcr eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Gesch\u00e4ftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterst\u00fctzt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.<\/td>\n<\/tr>\n
<\/td>\nDiese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angef\u00fchrten Kontaktdaten widerrufen werden.<\/td>\n<\/tr>\n
<\/td>\n<\/tr>\n
15.<\/strong><\/td>\nAnzuwendendes Recht<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n
<\/td>\nDer Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Anspr\u00fcche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem \u00f6sterreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.<\/td>\n<\/tr>\n
<\/td>\n<\/tr>\n
16.<\/strong><\/td>\nErf\u00fcllungsort und Gerichtsstand<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n
16.1<\/td>\nErf\u00fcllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden \u00fcber, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gew\u00e4hlten Bef\u00f6rderungsunternehmen \u00fcbergeben hat.<\/td>\n<\/tr>\n
16.2<\/td>\nAls Gerichtsstand f\u00fcr alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverh\u00e4ltnis wird das f\u00fcr den Sitz der Agentur sachlich zust\u00e4ndige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.<\/td>\n<\/tr>\n
16.3<\/td>\nSoweit in diesem Vertrag auf nat\u00fcrliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in m\u00e4nnlicher Form angef\u00fchrt sind, beziehen sie sich auf Frauen und M\u00e4nner in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte nat\u00fcrliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n

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